Visaservice
Teilnehmer/-innen, die ein Visum benötigen müssen sich frühzeitig ( 3 - 4 Monate vor Kursbeginn) für mindestens 6 Monate für einen Intensivkurs und einen Konversationskurs anmelden - 18 Unterrichtseinheiten pro Woche. Gegen Bezahlung der gesamten Kursgebühr erhalten Sie eine Visumsbescheinigung zur Vorlage beim Konsulat. Mit der Erteilung eines Visums sind Sie verpflichtet den Kurs regelmäßig zu besuchen.
Falls kein Visum erteilt wird, erstattet die Sprachschule die Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150 €. Voraussetzung für die Erstattung ist die unverzügliche Information der Sprachschule durch den Antragsteller und die Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde mindestens 2 Wochen vor Beginn des gebuchten Kurses. Wenn der Sprachschule kein schriftlicher Ablehnungsbescheid vorliegt, werden keine Kursgebühren (auch nicht in Teilen) erstattet.